Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer in die Wahlvorstände anlässlich der Europawahl und der Kommunalwahlen am Sonntag, 09. Juni 2024
AN ALLE PARTEIEN UND WÄHLERGRUPPEN:
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist und § 9 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsblatt I 2019, 127), geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsblatt I 2023, 828), fordere ich hiermit die in der Kreisstadt Merzig vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände mit Beisitzerinnen und Beisitzern in den einzelnen Wahlbezirken für die o.g. Wahlen am 09. Juni 2024 abzugeben.
Das Gebiet der Kreisstadt Merzig wird wie folgt in 35 Wahlbezirke eingeteilt:
Stadtteil Merzig: | 9 Wahlbezirke |
Stadtteil Besseringen: | 3 Wahlbezirke |
Stadtteil Brotdorf: | 3 Wahlbezirke |
Stadtteil Hilbringen: | 3 Wahlbezirke |
Stadtteil Schwemlingen: | 2 Wahlbezirke |
Übrige Stadtteile: | Je 1 Wahlbezirk (insgesamt 12 Wahlbezirke) |
Briefwahl zur Europawahl: | 3 Wahlbezirke |
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand bestellt. Somit werden insgesamt 35 Wahlvorstände eingesetzt.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer sollten möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirkes berufen werden. Im Übrigen darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Die Parteien und Wählergruppen werden gebeten, für jeden zu bildenden Wahlvorstand einschließlich der Briefwahlvorstände mindestens drei Beisitzerinnen und Beisitzer vorzuschlagen. Zuvor sollte unbedingt sichergestellt werden, dass die vorgeschlagenen Personen am Wahltag auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Die Vorschläge sind bis spätestens 22. März 2024 beim Wahlamt der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig oder per E-Mail unter wahl@merzig.de einzureichen. Es können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.
Merzig, den 21. Februar 2024
Der Gemeindewahlleiter
Marcus Hoffeld
Oberbürgermeister