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Merziger Stadtrat verabschiedet Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Kernstadt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 eine neue Gestaltungssatzung sowie eine Erhaltungssatzung für die Merziger Innenstadt verabschiedet. Diese sollen in Zukunft den gestalterischen Rahmen für das äußere Erscheinungsbild der Innenstadt von Merzig vorgeben. Zudem soll dadurch auch die Aufenthaltsqualität gesteigert werden.

„Mit der neuen Gestaltungs- sowie der Erhaltungssatzung legen wir den Rahmen dafür fest, wie die Merziger Innenstadt und damit unser gemeinsamer Lebens- und Arbeitsraum in Zukunft aussehen wird. Unser gemeinsames Ziel ist es dabei, die Attraktivität unseres Stadtkerns zu erhalten und mögliche negative Entwicklungen zu verhindern“, erklärt Oberbürgermeister Marcus Hoffeld.

Die Kreisstadt Merzig verfügt über eine Innenstadt mit zahlreichen historischen Gebäuden aus dem Barock, der Gründerzeit und dem Jugendstil. Die neue Gestaltungs- bzw. Erhaltungssatzung zielt auf die Stärkung der bestehenden, teilweise historischen Innenstadtlage und stadtgestalterischen Weiterentwicklung bei neuen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung aller relevanten Belange ab. „Ziel ist es, die historische Bausubstanz weitestgehend zu erhalten und diese bei Neubaumaßnahmen so harmonisch wie möglich in die vorhandene Bebauung zu integrieren“, betont Bürgermeister Christian Bies.

Für die neue Gestaltungssatzung wurde ein Geltungsbereich festgelegt, der von der Grundschule St. Josef im Nor-den entlang der Bahntrasse bis zum Hauptbahnhof im Süden verläuft. Von dort wird der Geltungsbereich in östlicher Richtung größtenteils entlang der ehemaligen MBE-Trasse abgegrenzt, bis das ehemalige Werksgelände von V&B Fliesen erreicht wird. Entlang des Kreuzberges und dem Bereich rund um die Trierer Straße wird der Geltungsbereich bis zum Erreichen des Ausgangspunktes im Norden festgelegt. Für diesen Bereich gelten gestalterische Festsetzungen. So dürfen unter anderem in Zukunft historische Fassaden nicht mehr überformt oder überdeckt werden. Wurde die Fassade seit 1960 überformt, soll diese bei Umbaumaßnahmen wieder freigelegt oder rekonstruiert werden. Ebenso sollen historische Türen oder Fenster erhalten bleiben. Die Anbringung von Schaufenstern ist nur im Erdgeschoss gestattet und muss sich in das Gesamtbild einfügen. Darüber hinaus werden Bedingungen für die Anbringung von Markisen, Beleuchtung und Dachformen festgelegt.

Ein weiterer Punkt der Gestaltungssatzung richtet sich an das Aufstellen mobiler Werbeanlagen, sogenannter Kunden-Stopper, welche nur noch ausnahmsweise erlaubt werden. Ebenso soll die Möblierung einheitlicher und naturbelassener, nach bestimmten Vorgaben erfolgen. Zudem soll es auch in den Vorgärten grüner werden, sofern diese Bereiche nicht als Stellplatz genutzt werden.

Diese Regelungen der Gestaltungs- sowie der Erhaltungssatzung gelten zukünftig bei allen baulichen Erneuerungen. Für die bestehenden Anlagen gilt weiterhin Bestandsschutz. Darüber hinaus können in Abstimmung mit der Stadtverwaltung in begründeten Fällen auch Abweichungen erfolgen.

Die Planungen zur neuen Gestaltungssatzung für die Merziger Innenstadt wurden bereits im September 2021 durch die Argus Concept GmbH in der Merziger Stadthalle vorgesellt. Um die Transparenz weiter zu erhöhen, hatte vor der öffentlichen Auslegung noch eine zusätzliche Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Mai 2023 in der Stadthalle stattgefunden, in welcher der Entwurf der Satzung und die damit verbundenen Ziele näher erläutert wurden. Der Verein für Handel & Gewerbe e.V., die Interessengemeinschaft “Obere Poststraße” und die Vertretung der Altstadtwirte wurden bereits am 24. April 2023 über die Planung informiert. Auf Grundlage dieser umfassenden Bürgerbeteiligung, der öffentlichen Auslegung und Beteiligung aller relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beratung in den städtischen Gremien wurden die Gestaltungs- bzw. Erhaltungssatzung im Detail ausgearbeitet. Die beiden nunmehr vom Stadtrat beschlossenen Satzungen sind unter www.merzig.de/buergerinfo bei den Tagesordnungspunkten drei und vier der Stadtratssitzung vom 28.09.2023 abrufbar.

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