Startseite    Rathaus & Bürgerservice    Pressemitteilungen    Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025

Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025

In der 4. Kalenderwoche werden die Steuer- und Abgabenbescheide 2025 zugestellt. Falls in diesem Bescheid auch die Grundsteuer enthalten ist, beachten Sie bitte Folgendes:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer nicht mehr zulässig ist. Deshalb muss nach einem Beschluss des Bundesgesetzgebers die Grundsteuer ab 2025 auf Basis aktueller Werte berechnet werden.

Die Grundlage dafür ist der sogenannte „Grundsteuer-Messbetrag“. Diesen berechnet das Finanzamt auf Basis der Erklärungen der Grundstückseigentümer nach den neuen Regeln. Wir als Stadt haben darauf keinen Einfluss. Unsere Aufgabe ist es, diesen Betrag mit unserem Hebesatz zu multiplizieren, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln. Als Stadtverwaltung ist es uns wichtig, dass wir daran nichts „verdienen“, das bedeutet, die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer sollen die gleichen wie im Vorjahr sein. Der Merziger Stadtrat hat uns dabei unterstützt und daher folgende Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 beschlossen:

  • Grundsteuer A: 309 v.H. unverändert
  • Grundsteuer B: 440 v.H. (vorher 470 v.H.)

Wir wissen, dass aufgrund der vom Bundesgesetzgeber geänderten Bemessungsgrundlage einige weniger zahlen werden und andere nun mehr. Dies liegt jedoch nicht in unserer Verantwortung, auch wenn die Berechnung der Grundsteuer durch uns erfolgt. Falls Sie Fragen zu dem Messbetrag haben, wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt. Die Kreisstadt Merzig kann dazu keine Auskunft geben.

Haben Sie Fragen zur Bewertung Ihres Grundstückes, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Saarlouis unter folgender Adresse oder Hotline-Nummer:
Finanzamt Saarlouis, Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis
Tel.: 0681/5016266
E-Mail: poststelle@fasls.saarland.de
Die Durchwahl Ihrer Sachbearbeiterin/Ihres Sachbearbeiters finden Sie auf dem Grundsteuerwert-/Grundsteuermessbetragsbescheid, den Sie vom Finanzamt Saarlouis erhalten haben. Es wird jedoch eine schriftliche Kontaktaufnahme empfohlen.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrem Bescheid haben, können Sie sich je nach Abgabenart gerne an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter der Kreisstadt Merzig wenden:

  • Auskunft zur Grund- und Hundesteuer, An- und Abmeldung von Abfallgefäßen: Tel.: 06861/85-279, E-Mail: abgaben@merzig.de

Weitergehende Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie HIER.

Kontakt
Öffnungszeiten
facebook
Instagram