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Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Kernstadt Merzig

Bekanntmachung der Aufstellung und Öffentlichen Auslegung

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der Gestaltungs- und der Erhaltungssatzung für die Kernstadt Merzig einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig die Entwürfe sowie die Begründungen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Abbildung zeigt den im Text erwähnten Geltungsbereich.


Lageplan mit Geltungsbereich; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung: ArgusConcept

Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 04.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, Bauamt, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235 zu jedermanns Einsicht öffentlich einsehbar ist.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes elektronisch abrufbar, das Sie HIER öffnen können.

  1. Entwurf der Gestaltungssatzung
  2. Begründung der Gestaltungssatzung
  3. Entwurf der Erhaltungssatzung
  4. Begründung der Erhaltungssatzung
  5. Gebäudekataster Erhaltungssatzung

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung Gestaltungs- und der Erhaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Marcus Hoffeld, Bürgermeister

 

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