Fahrradfahren bis 31.12.2023 in der Fußgängerzone erlaubt
Seit dem 01.08.2023 sind Fahrräder mit Schrittgeschwindigkeit testweise in der Fußgängerzone zugelassen.
Radtourismus und Alltagsradverkehr gewinnen immer mehr an Bedeutung. Das Fahrrad steht für eine nachhaltige, klimafreundliche Lebensweise. Innenstädte sind perfekte Orte für Radfahrer. Man kommt staufrei bis vor die Haustür des Lokals und des Geschäfts. Somit profitiert auch der örtliche Handel. Daher lassen immer mehr Städte den Radverkehr in ihren Fußgängerzonen nach und nach zu, der damit noch attraktiver gestaltet wird.
Um aussagekräftige Daten sammeln zu können, wird die Frist der Testphase auf den 31.12.2023 verlängert.
Die Freigabe für Fahrräder bedeutet allerdings nicht gleichzeitig, dass auch E-Scooter zugelassen werden. E-Scooter sind auf Radwegen, Fahrradstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.