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Briefwahlanträge ab sofort möglich!

Wer am 09. Juni 2024 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn man sich vorübergehend im Ausland befindet. Dazu muss man bei der Kreisstadt Merzig einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich, persönlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Menschen mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer anderen Person bedienen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie folgendermaßen beantragen:
Online
Für die Antragstellung steht Ihnen im Internet unter www.merzig.de/wahlschein ein elektronischer Wahlscheinantrag zur Verfügung. Hinweis: Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann online und per Mail nur für die eigene Person beantragt werden.
Über QR-Code
Nutzen Sie einfach den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung rechts oben aufgedruckten personalisierten QR-Code und füllen Sie die Pflichtfelder aus. Das einzige was Sie hierzu brauchen, ist eine App auf dem Smartphone oder Tablett, die es ermöglicht, einen QR-Code zu scannen.
Mittels Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Sie können für den Wahlscheinantrag aber auch Ihre Wahlbenachrichtigung nutzen. Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Brief, geht Ihnen vom 06.05. bis 19.05.2024 zu) beantragt werden. Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an die Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig (bitte frankieren Sie die Sendung ausreichend) oder werfen Sie den Antrag in den Briefkasten des Neuen Rathauses ein.
Persönlich
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt (persönlich) in unserem hierfür eingerichteten Briefwahlbüro (Anbau des Neuen Rathauses, am Christian-Kretzschmar-Platz, Brauerstraße 3) beantragen und abholen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Briefwahl auch direkt vor Ort möglich:
Sie können Ihre Briefwahlstimme auch direkt im eigens dafür eingerichteten Briefwahlbüro abgeben, das sich im Anbau des Neuen Rathauses, am Christian-Kretzschmar-Platz, Brauerstraße
3, befindet. Der Zugang erfolgt über einen separaten Eingang am Christian-Kretzschmar-Platz.

Bis zum 07. Juni 2024 ist das Briefwahllokal zu den folgenden Zeiten geöffnet:
• Montag durchgehend von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
• Dienstag durchgehend von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
• Mittwoch durchgehend von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
• Donnerstag durchgehend von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
• Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
An Feiertagen ist das Briefwahllokal ganztägig geschlossen!

Die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein erhalten Sie unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Für Rückfragen zur Briefwahl können Sie sich telefonisch unter 06861/85-230 oder per Mail unter wahl@merzig.de an das Wahlamt der Kreisstadt Merzig wenden.

Merzig, den 07. Mai 2024

Der Oberbürgermeister

als Gemeindewahlleiter

Marcus Hoffeld

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