Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Kreisstadt Merzig
Die Kreisstadt Merzig überarbeitet derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ihren Lärmaktionsplan. Die EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie weitere untergesetzliche Regelwerke.
Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Darin ist die Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes begründet.
Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden und Städte. § 47d BImSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Ballungsräumen vor. Die Kreisstadt hat einen Lärmaktionsplan der 3. Runde erstellt. Er wurde am 19.09.2019 im Stadtrat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Basis der 4. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und fortzuschreiben.
Da planungsrechtliche Festlegungen von anderen Planungsträgern zu berücksichtigen sind, ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) notwendig, um möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden.
Die Kreisstadt hat die Offenlegung des Lärmaktionsplanes in der vorliegenden Entwurfsfassung sowie die Beteiligung der TÖB am 07.11.2024 beschlossen.
Der Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes wird vom 14. November bis (einschließlich) 6. Dezember 2024 im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich 311 (Stadtplanung und Umwelt), Schaukasten neben Zimmer 234 öffentlich ausgelegt.
Parallel steht der Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes im vorgenannten Zeitraum HIER zur Einsicht bereit.
Anregungen und Einwendungen zum Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes können bis einschließlich 06. Dezember 2024 schriftlich an die Kreisstadt Merzig, Fachbereich 311 (Stadtplanung und Umwelt), Brauerstraße 5, 66663 Merzig oder per Email an d.neugebauer@merzig.de abgegeben werden.