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Bekanntmachung über die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung

Gemäß § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes mache ich hiermit amtlich bekannt, dass Wahlbriefe ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich abgegeben werden können, soweit sie sich in amtlichen hellrosafarbenen Wahlbriefumschlägen befinden.
Dies gilt auch für die Wahlbriefe der Europawahl, die sich in amtlichen roten Wahlbriefumschlägen befinden.

Hellrosafarbener Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahlen

Roter Wahlbriefumschlag für die Europawahl

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag
zu tragen.

Merzig, den 07. Mai 2024

Der Oberbürgermeister

als Gemeindewahlleiter

Marcus Hoffeld

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