Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021
Aufgrund der §§ 84 ff. Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsblatt I S. 1341), hat der Stadtrat am 04.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 55.350.806 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 69.200.472 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -13.849.666 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.941.711 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 14.383.911 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -2.442.200 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 13.563.977 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.672.800 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 11.891.177 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.442.200 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 300.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 60.000.000 €
§5
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt um 13.849.666 €
§6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B ) 415 v.H.
- Gewerbesteuer 425 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 10.02.2021 beschlossene Stellenplan.
Merzig, den 10.02.2021
gez. Marcus Hoffeld
Bürgermeister
Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 u. 3 wurden am 27.05.2021 wie folgt erteilt:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 der Kreisstadt Merzig genehmige ich
gem. § 91 Abs. 4 KSVG einen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300.000 €,
gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.442.200 €.
gez. Landesverwaltungsamt St. Ingbert
Kommunalaufsicht
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung 2021 liegt vom 11. Juni 2021 bis einschließlich 21. Juni 2021, montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsicht beim Fachbereich Finanzmanagement, Neues Rathaus, Zimmer 313, öffentlich aus.
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Kreisstadt Merzig
gez. Marcus Hoffeld
Bürgermeister