Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Kreisstadt Merzig in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Annahme des Entwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Solarparks „Merchingen-Brotdorf“ beschlossen hat.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf von Plan und Begründung in der Zeit vom 11. Mai 2023 bis einschließlich 12. Juni 2023 zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, Bauamt, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235, zur jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen.
Gemäß § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Lage des Änderungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Lageplan ohne Maßstab, Quelle: LVGL (bearbeitet durch Iföna GmbH)
Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, eingeholt.
Der Kreisstadt Merzig liegt die konkrete Anfrage eines Vorhabenträgers vor, auf der Hochfläche zwischen Brotdorf und Merchingen im Bereich der Gewanne „Auf Adel/ Vorderst Krämersloch“ das Projekt „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ zu verwirklichen. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Vorhabenträger verfolgt dabei auf einem Großteil der Fläche ein innovatives Anlagenkonzept auf Basis senkrechter, bifacialer, d. h. über die Vorder- und Rückseite Sonnenlicht nutzender Solarmodule, zwischen denen die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung größtmöglich weitergeführt werden kann.
Das Plangebiet des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst innerhalb der Gemarkung Brotdorf Flur 10 die Flurstücke 583/369, 582/367, 373, 585/372, 584/371, 380/1, 474/374, 384/1, 648/377 sowie innerhalb Gemarkung Merchingen, Flur 2 die Flurstücke 525/101, 527/112, 526/103, 783/177, 187/1, 761/115, 181/1, 777/118, 122/1, 778/118, 119, 760/115, 153/1, 495/167, 159, 155, 175, 156/1, 172, 613/170, 173, 162/1, 157/1, 494/167, 176/1, 547/171, 174, 154, 158, 153/2, 789/168, 169, 788/168, 756/123, 718/128, 125/1, 779/126, 781/126, 131, 701/134, 700/133, 140/1, 753/138, 719/128, 132, 752/135, 780/126, 130/1, 757/123, 167/1.
(siehe beigefügten Lageplan).
Da dieses Vorhaben den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans widerspricht, ist das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, in diesem Fall nicht gegeben. Aus diesem Grund soll für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Die Teiländerung hat das Ziel den Bereich des Plangebietes als „Sondergebiet Merchingen-Brotdorf“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO darzustellen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Arten aller vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind anzugeben.
Im Parallelverfahren über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ hat die Kreisstadt Merzig für das übereinstimmende Plangebiet eine Umweltprüfung durchgeführt und einen Umweltbericht erstellt. Dem Umweltbericht liegen eine Biotoptypenkartierung und Untersuchungen zu Vögeln zu Grunde. Die im Einzelnen vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in der zeitgleich erfolgten Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ wiedergegeben. Hierauf wird für das Verfahren über die Teiländerung des Flächennutzungsplans verwiesen.
Marcus Hoffeld, Bürgermeister