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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Kreisstadt Merzig in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Annahme des Entwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ beschlossen hat.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf von Plan und Begründung in der Zeit vom 11. Mai 2023 bis einschließlich 12. Juni 2023 zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, Bauamt, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235, zur jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen.

Die Lage des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Abbildung zeigt den im Text erwähnten Bereich.

Lageplan ohne Maßstab, Quelle LVGL (bearbeitet durch Iföna GmbH)

Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, eingeholt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden mit ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

Umweltbericht mit Bestandsbeschreibung Biotoptypen und den

Anlagen: Bestandserfassungen zu Brutvögeln und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Brutvögel) sowie

Themenkarten zu Übersicht und Schutzgebiete, Boden und Wasser, Bestand Biotoptypen, Brutvögel, Landschaftsbild / Einsehbarkeit / Naherholung, Vermeidungs- Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie einem Vorschlag zur LSG-Ausgliederung.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind aufgrund der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

1. Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung und Konfliktanalysen

a) Naturraum und Relief

b) Boden und Wasser

c) Tiere und Pflanzen (Arten, Biotope und biologische Vielfalt)

Pflanzen und Biotope (nebst anhängender Artenliste)

Avifauna (Bestandsaufnahme und Gefährdungsanalyse zu den gefährdeten oder besonders geschützten Arten wie z.B. Neuntöter, Rotmilan, Feldlerche-. Abhandlung anderer Tiergruppen über eine Gefährdungsanalyse.

d) Klima und Luft

e) Landschaftsbild (mit Darstellung der Einsehbarkeit und des Beeinträchtigungspotenzials durch Landschaftsbildveränderung)

f) Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Wohn- und Wohnumfeldnutzung und Naherholung

Abhandlung der Kriterien Schallemission, Blendwirkung und elektromagnetische Felder

g) Kultur- und Sachgüter

h) Schutzwürdige Gebiete

i) Wechselwirkungen zwischen einzelnen Umweltbelangen

j) Kumulationswirkungen mit anderen Vorhaben

2. Internationale und nationale Schutzgebiete, NATURA 2000 Verträglichkeitsvoruntersuchung zum FFH-Gebiet FFH-L-6506-303 „Landschaftsschutzgebiet „Östlich Merzig““

3. Prognose für die Entwicklung des Umweltzustands

a) Entwicklungsprognose bei Durchführung des Plans

b) Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Plans

4. Planungsalternativen

5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

6. Grünordnung

a) Eingriffe in Natur und Landschaft

b) Planungstheorie

c) Grünordnerische Festsetzungen

Vermeidung und Minderung von Eingriffen und Beeinträchtigungen

Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs

d) Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Der Kreisstadt Merzig liegt die konkrete Anfrage eines Vorhabenträgers vor, auf der Hochfläche zwischen Brotdorf und Merchingen im Bereich der Gewanne „Auf Adel/ Vorderst Krämersloch“ das Projekt „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ zu verwirklichen.. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Vorhabenträger verfolgt dabei auf einem Großteil der Fläche ein innovatives Anlagenkonzept auf Basis senkrechter, bifacialer, d. h. über die Vorder- und Rückseite Sonnenlicht nutzender Solarmodule, zwischen denen die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung größtmöglich weitergeführt werden kann.

Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst innerhalb der Gemarkung Brotdorf Flur 10 die Flurstücke 583/369, 582/367, 373, 585/372, 584/371, 380/1, 474/374, 384/1, 648/377 sowie innerhalb Gemarkung Merchingen, Flur 2 die Flurstücke 525/101, 527/112, 526/103, 783/177, 187/1, 761/115, 181/1, 777/118, 122/1, 778/118, 119, 760/115, 153/1, 495/167, 159, 155, 175, 156/1, 172, 613/170, 173, 162/1, 157/1, 494/167, 176/1, 547/171, 174, 154, 158, 153/2, 789/168, 169, 788/168, 756/123, 718/128, 125/1, 779/126, 781/126, 131, 701/134, 700/133, 140/1, 753/138, 719/128, 132, 752/135, 780/126, 130/1, 757/123, 167/1.

(siehe beigefügten Lageplan).

Darüber hinaus sind außerhalb des Geltungsbereichs auf den Parzellen 717/234, 753/237, 237/1, 182/1, 205, 879/169, 173/1, 318, 631/203, 584/116, 754/237 und 717/234, Flur 2 der Gemarkung Menningen, den Parzellen 452/282 und 451/282, Flur 7 der Gemarkung Merchingen, Parzelle 318, Flur 9, Gemarkung Merchingen sowie der Gemarkung Bietzen, Flur 6, Parzelle 77/1, Flur 11, Parzelle 264/1 und Flur 5, Parzelle 40 Ausgleichsmaßnahmen für Vögel vorgesehen.

Eine festgesetzte Ausgleichsfläche des Windparks Merchingen II wird auf die Parzelle 96, Flur 2 der Gemarkung Merchingen verlegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen.

Der Plangeltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Marcus Hoffeld, Bürgermeister

 

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