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Aufruf zur Mitwirkung im Zuwanderungs- und Migrationsbeirat der Kreisstadt Merzig für die Jahre 2024-2029

Wahl der Mitglieder des Zuwanderungs- und Migrationsbeirates der Kreisstadt Merzig

 Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bewerben.

Am 07.02.2023 beschloss der Stadtrat die Aktualisierung der Satzung des Zuwanderungs- und Migrationsbeirates für die Kreisstadt Merzig. In dieser Satzung sind die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Gremiums festgelegt. Der Beirat soll Sprachrohr sein für die vielen Menschen mit Migrationshintergrund in Merzig.

Für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die eine Zuwanderungsgeschichte haben, wurde hiermit die Möglichkeit geschaffen, ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse in die Entscheidungsprozesse der Kreisstadt Merzig einzubringen und ihre Interessen gegenüber dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister und der Öffentlichkeit zu vertreten.

Sie können so an der Gestaltung und Verbesserung der Lebensverhältnisse der Migrantinnen und Migranten in Merzig aktiv mitwirken.

Dem Beirat werden zwei vom Stadtrat unmittelbar entsandte Mitglieder, sowie von den Wohlfahrtsverbänden benannte Mitglieder angehören. Darüber hinaus sollen dem Zuwanderungs- und Migrationsbeirat Merzigerinnen und Merziger mit Migrationshintergrund angehören, die sich an der Arbeit des Gremiums beteiligen wollen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die

  • zum Personenkreis der Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Herkunft oder zum Personenkreis der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zählen,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Merzig gemeldet sind,

 können sich um die Mitgliedschaft im Merziger Zuwanderungs- und Migrationsbeirat bewerben. Die Bewerbungen sind bis zum 12.11.2023 an den Oberbürgermeister der Kreisstadt Merzig, Brauerstr. 5, 66663 Merzig, zu richten.

Der Zuwanderungs- und Migrationsbeirat hat bis zu 18 Mitglieder. In seiner Sitzung am 07.12.2023 wird der Stadtrat über die eingegangenen Bewerbungen entscheiden. Bei dieser Berufung nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber rücken bei einem eventuellen Ausscheiden der ursprünglich berufenen Mitglieder als Mitglied im Zuwanderungs- und Migrationsbeirat nach.

Die Amtszeit des Zuwanderungs- und Migrationsbeirates beträgt fünf Jahre. Sie beginnt einen Monat nach der Beschlussfassung des Stadtrates über die Berufung der zusätzlichen Mitglieder.

Den Aufruf zur Mitwirkung im Zuwanderungs- und Migrationsbeirat der Kreisstadt Merzig für die Jahre 2024-2029 können Sie HIER als PDF-Dokument herunterladen.

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