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Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen im Schlossgarten“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Hilbringen

Bekanntmachung der Aufstellung und Öffentlichen Auslegung

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.Vm. § 12 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen im Schlossgarten“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig den Entwurf des zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen im Schlossgarten bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel der Änderung ist es, im Bereich der ursprünglich geplanten 6 Doppelhaushälften mit 6 Wohneinheiten nun 3 Mehrfamilienwohngebäuden mit jeweils 4 Wohneinheiten zu errichten. Die Zahl der Wohneinheiten würde sich somit von den insgesamt geplanten 14 auf nun 20 Wohneinheiten erhöhen.

Die Kubatur der geplanten Gebäude sowie die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen von der Änderung unberührt bleiben.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Lageplan zeigt den im Text erwähnten Bereich.

Lageplan mit Geltungsbereich; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 27.04.2023 bis einschließlich 30.05.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, Bauamt, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235 zu jedermanns Einsicht öffentlich einsehbar ist:

Der auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes elektronisch abrufbar, das Portal können Sie HIER öffnen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Marcus Hoffeld, Bürgermeister

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