1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Sportplatz im LKH-Gelände“, im Stadtteil Merzig
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Kreisstadt Merzig in öffentlicher Sitzung, am 07.02.2023, den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Sportplatz im LKH-Gelände“, im Stadtteil Merzig, im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Lageplan mit Geltungsbereich; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan
Die Kreisstadt Merzig schuf mit dem Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz im LKH-Gelände“ im Jahr 2008 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachverdichtung des Siedlungskörpers der Kreisstadt Merzig durch ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Das Gebiet ist zwischenzeitlich zum Teil durch eine Rettungswache und die Kreisgeschäftsstelle des Deutschen Roten Kreuzes bebaut.
Aufgrund der Attraktivität als Wohnort besteht in der Kreisstadt Merzig eine stetig hohe Nachfrage nach Wohnraum. Daher ist die Kreisstadt auch bestrebt, geeignete Flächen für eine Wohnbebauung nutzbar zu machen.
Im Bereich der „Trierer Straße“ zwischen der Kreisgeschäftsstelle des Deutschen Roten Kreuzes und der Wohnbebauung der „Trierer Straße“ befindet sich im Bebauungsplangebiet ein bisher unbebautes Grundstück, welches für die Errichtung eines Gebäudes für Betreutes Wohnen prädestiniert ist.
Die Nutzung dieser Fläche hat den Vorteil, dass die vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann. Damit wird unnötiger Landschaftsverbrauch sowie zusätzlicher Erschließungsaufwand vermieden und zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungssysteme beigetragen.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan überwiegend als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
In Abstimmung mit der VSE Verteilnetz GmbH als zuständiger Leitungsträger der 110-kV-Freileitung könnte innerhalb des Plangebietes ein bis zu 15,0 m hohes Gebäude errichtet werden, sofern der nach DIN VDE 0210 vorgeschriebene Sicherheitsabstand zwischen dem nächstgelegenen Bauwerksteil und den spannungsführenden Teilen der Freileitung eingehalten wird.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nutzung für Betreutes Wohnen unter gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Nutzung bedarf es daher der 1. Änderung des Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha.
Die 1. Änderung „Ehemaliger Sportplatz im LKH-Gelände“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz im LKH-Gelände“ (2008).
Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Merzig stellt für das Plangebiet ein Gewerbegebiet und eine oberirdische Hauptversorgungsleitung dar. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB ist damit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Marcus Hoffeld, Bürgermeister