Behindertenbeauftragte der Kreisstadt Merzig
Sarah Klemm und Martin Schneider vertreten weiterhin die Belange für Menschen mit Behinderung in der Kreisstadt Merzig
Sarah Klemm wurde kürzlich für fünf weitere Jahre als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Kreisstadt Merzig bestellt. Ihre Vertretung übernimmt ebenfalls weiterhin Martin Schneider.
„Wir freuen uns sehr, dass uns diese wichtige Aufgabe erneut gemeinsam übertragen wurde“, erklärte Sarah Klemm, „ebenso freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, der Ende April vom Stadtrat berufen wird. Gemeinsam mit dem vorherigen Beirat haben wir tolle Ideen und Anregungen umsetzen können.“
Oberbürgermeister Marcus Hoffeld sieht die erneute Bestellung ebenfalls positiv: „Ich freue mich sehr, dass beide diese Aufgabe weiter ausüben, da beide sehr engagiert sind und sich für die Belange von Betroffenen einsetzen.“
Für die kommende Zeit haben sich Sarah Klemm und Martin Schneider viel vorgenommen. „Ein großes Thema wird die digitale Barrierefreiheit bleiben“, erläutert Martin Schneider, „so erweitern wir beispielsweise stetig das Angebot in Leichter Sprache auf unserer Website. Außerdem möchten wir die Info-Seite nützliche Links, Buch- oder Veranstaltungstipps wieder als regelmäßigen Bestandteil von „Neues aus Merzig“ etablieren.“
Darüber hinaus organisieren die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung mit dem Team des „Merziger Tier- & Arche-Park“ in diesem Jahr bereits zum dritten Mal einen inklusiven Nachmittag für Menschen mit Behinderungen, ihren Familien und Freunden. „Diese Veranstaltung, die wir 2022 ins Leben gerufen haben, ist komplett auf Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen abgestimmt“, stellt Sarah Klemm das Konzept vor, „im Fokus steht natürlich der Kontakt mit den Tieren. Es kann aber auch einfach gespielt oder gebastelt werden.“ „Wir sind natürlich auch vor Ort“, ergänzt Schneider, „und stehen Betroffenen bei Fragen gerne zur Verfügung.“
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung haben keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben.
Eine Einzelfallprüfung bzw. eine Rechtsberatung darf von den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung nicht vorgenommen werden. Dies ist Rechtsanwälten sowie verschiedenen Beratungsorganisationen vorbehalten.