Bei dem Foto handelt es sich um ein Stockfoto, das zwei weiße Figuren mit großen Lupen zeigt.

Fundbüro

Fachbereich 122

Gefundene Gegenstände können Sie entweder bei einer Polizeidienststelle oder im Bürgerbüro im Neuen Rathaus abgeben.

Ob Uhr, Geldbeutel oder ein Fahrrad:
Gefundene Gegenstände können Sie entweder bei einer Polizeidienststelle oder im Bürgerbüro im Neuen Rathaus abgeben.

Ausgenommen hiervon sind Gegenstände bis zu einem Wert von 10 Euro.
Diese werden nicht als Fundsache behandelt, so dass eine Abgabe beim Fundbüro nicht erforderlich ist.

Als Finderlohn erhalten Sie 5 % des Wertes des Gegenstandes. Wenn das Fundstück mehr als 500 Euro Wert ist, sind dies sogar 5 % des Wertes und zusätzlich noch 3 % des Wertes über 500 Euro. Für die Aufbewahrung und pflegliche Behandlung von Fundsachen wird vom Verlierer oder Eigentümer eine Gebühr erhoben, und zwar 1 v. H. des Wertes, mindestens 4,00 Euro.

Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.

Ihren Wunsch auf Erhalt der Fundsache sollten Sie auch schon auf der Fundanzeige geltend machen.

Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden.

 

Fundbürodeutschland – Das Fundbüro im Internet

Im Online-Portal von „Fundbüro Deutschland“ finden Sie eine Auflistung der Fundsachen, die in den vergangenen Wochen in der Kreisstadt Merzig abgegeben wurden.

Klicken Sie auf das Bild, um das Online-Büro zu starten:

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