Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Das Antragsformular können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: HIER. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) bei der Kreisstadt Merzig eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters, die Sie HIER öffnen können.