Bei dem Foto handelt es sich um ein Stockfoto, das Brennholz zeigt.

Brennholz

Holz als CO²-neutraler Brennstoff gewinnt in Zeiten des Klimawandels und höchster Energiepreise eine immer größere Bedeutung. Als der klassische, nachwachsende Rohstoff wird Brennholz aus dem Stadtwald den Einwohnerinnen und Einwohner aus Merzig als Dienstleistung des städtischen Forstbetriebes in Menge zur Verfügung gestellt.

 

Bestellungen für das laufende Jahr sind nicht mehr möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.

 

Der Holzeinschlag in den Laubholzschlägen hat bereits begonnen und wird bis Februar-März 2025 laufen. Damit die Brennholzmengen in den einzelnen Hiebspositionen berücksichtigt werden können, ist eine frühzeitige Planung notwendig. Da das eingeschlagene Brennholz nicht als erstes Sortiment aus den Flächen herausgerückt wird, werden die Brennholz-Vorweisungstermine im nächsten Jahr sicher auch erst ab Frühjahr/Sommer erfolgen können.

Preise für Brennholz der nächsten Einschlagperiode sind wie folgt: (alle Preise gelten für gepoltertes Langholz an Wegen, incl. 19% MwSt.):

  • Laubholz 47,00 €/Raummeter
  • Nadelholz 41,50 €/Raummeter

Ziel des Forstbetriebes ist es, möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohnern wohnortnah mit haushaltsüblichen Mengen an Brennholz zu versorgen. Weichen die bestellten Holzmengen vom kalkulierten Eigenbedarf eines Haushaltes ab, behält sich die Kreisstadt Merzig vor, die abgebende Menge auf 10 Raummeter pro Haushalt zu beschränken. Bei der Bestellung ist zu erklären, dass das bestellte Brennholz zum Eigenbedarf und nicht zum Weiterverkauf an Dritte dient. Der Forstbetrieb behält sich vor private Brennholzkunden die gegen den Weiterverkauf verstoßen von der künftigen Brennholzbereitstellung auszuschließen.

Wird für mehrere Haushalte zusammen Brennholz bestellt, sind die einzelnen Haushalte bei der Bestellung auch aufzuführen.

Neue Brennholzkunden werden nur mit Wohnsitz im Merziger Stadtgebiet angenommen. Wer außerhalb des Stadtgebietes wohnt, sollte sich bei der für ihn zuständigen Kommune, oder beim SaarForst-Landesbetrieb um Brennholz bemühen.

Um eine möglichst breite Abdeckung mit Brennholz zu gewährleisten und auch kostengünstige Bezugsmöglichkeiten zu nutzen, sollte man auf Kundenseite über die Bestellung von Nadelholz als Brennholz nachdenken (z.B. Borkenkäfer-Fichten).

Wer Brennholz bestellt muss entweder selbst im Besitz eines „Motorsägenscheins“ sein, oder eine andere Person benennen, die einen solchen hat. Diese Person muss aber verbindlich auch bei der Holzaufarbeitung vor Ort mit dabei sein.

Pro Abrechnungsvorgang wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet. Dabei können sich mehrere Personen zusammenschließen, es wird dann aber auch nur an eine Person die Rechnung geschickt.

Wer sein Brennholz verbindlich mit LKW abfahren lässt, sollte dies bei der Bestellung mit angeben. Bestellmengen mit LKW-Abfuhr werden auch nicht zwingend ortsnah an die Kunden vergeben.

Die wesentlichen Vorgaben zum Brennholz entnehmen Sie bitte der „Brennholzfibel“.

 

Die Brennholzfibel können Sie HIER downloaden.

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