Bei dem Foto handelt es sich um ein Stockfoto, das Brennholz zeigt.

Brennholz

Holz als CO²-neutraler Brennstoff gewinnt in Zeiten des Klimawandels und höchster Energiepreise eine immer größere Bedeutung. Als der klassische, nachwachsende Rohstoff wird Brennholz aus dem Stadtwald den Bürgerinnen und Bürgern aus Merzig als Dienstleistung des städtischen Forstbetriebes in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

 

Der Bestellzeitraum für das Jahr 2024 ist abgeschlossen.

 

Der Holzeinschlag in den Laubholzschlägen beginnt voraussichtlich im Oktober 2023 und wird bis Februar-März 2024 laufen. Damit die Brennholzmengen in den einzelnen Hiebspositionen berücksichtigt werden können, ist eine frühzeitige Planung notwendig. Da das eingeschlagene Brennholz nicht als erstes Sortiment aus den Flächen herausgerückt wird, werden die Brennholz-Vorweisungstermine im nächsten Jahr sicher auch erst ab Frühjahr/Sommer erfolgen können.

Aufgrund der Anpassung der Besteuerung seit dem 01.01.2022 (von 5,5 % auf 19% MwSt.) und der allgemeinen Teuerung im Energiesektor werden die Preise für Brennholz für die nächste Einschlagperiode wie folgt angehoben (alle Preise gelten für gepoltertes Langholz an Wegen, incl. 19% MwSt.):

  • Hartlaubholz 47,00 €/Raummeter
  • Weichlaubholz 39,00 €/Raummeter
  • Nadelholz 41,50 €/Raummeter

Ziel des Forstbetriebes ist es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger wohnortnah mit haushaltsüblichen Mengen an Brennholz zu versorgen. Weichen die bestellten Holzmengen vom kalkulierten Eigenbedarf eines Haushaltes ab, behält sich die Kreisstadt Merzig vor, die abgebende Menge auf ein haushaltsübliches Maß zu beschränken. Bei der Bestellung ist zu erklären, dass das bestellte Brennholz zum Eigenbedarf und nicht zum Weiterverkauf an Dritte dient. Der Forstbetrieb behält sich vor private Brennholzkunden die gegen den Weiterverkauf verstoßen von der künftigen Brennholzbereitstellung auszuschließen.

Eine Ausnahme vom Grundsatz der Deckung des Eigenbedarfs bilden beim Forstbetrieb registrierte Brennholzkunden, die als Wiederverkäufer mit einem Gewerbeschein (aktueller Nachweis ist beizufügen) registriert sind. Ein Nachweis des Verkaufs des erworbenen Holzes im Stadtgebiet ist dabei verpflichtend.

Wird für mehrere Haushalte zusammen Brennholz bestellt, sind die einzelnen Haushalte bei der Bestellung auch aufzuführen.

Neue Brennholzkunden werden nur noch mit Wohnsitz im Merziger Stadtgebiet angenommen. Wer außerhalb des Stadtgebietes wohnt, sollte sich bei der für ihn zuständigen Kommune, oder beim SaarForst-Landesbetrieb um Brennholz bemühen. Langjährige Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Kreisstadt Merzig sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Um eine möglichst breite Abdeckung mit Brennholz zu gewährleisten und auch kostengünstige Bezugsmöglichkeiten zu nutzen, sollte man auf Kundenseite über die Bestellung von Nadelholz als Brennholz nachdenken (z.B. Borkenkäfer-Fichten).

Wer Brennholz bestellt muss entweder selbst im Besitz eines „Motorsägenscheins“ sein, oder eine andere Person benennen, die einen solchen hat. Diese Person muss aber verbindlich auch bei der Holzaufarbeitung vor Ort mit dabei sein.

Pro Abrechnungsvorgang wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet. Dabei können sich mehrere Personen zusammenschließen, es wird dann aber auch nur an eine Person die Rechnung geschickt.

Wer sein Brennholz verbindlich mit LKW abfahren lässt, sollte dies bei der Bestellung mit angeben. Bestellmengen mit LKW-Abfuhr werden auch nicht zwingend ortsnah an die Kunden vergeben.

Die wesentlichen Vorgaben zum Brennholz entnehmen Sie bitte der „Brennholzfibel“.

 

Die Brennholzfibel finden Sie HIER downloaden.

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