Bebauungsplan
Der Bebauungsplan bildet die Rechtsgrundlage für die Baugenehmigung.
Im Bebauungsplan werden grundsätzlich folgende Punkte geregelt:
- Art der baulichen Nutzung, z.B. Festsetzung als reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet usw.
- Maß der baulichen Nutzung, z.B. Festsetzung der zulässigen Vollgeschoße oder der zulässigen Gebäudehöhe
- überbaubare Grundstücksflächen, diese werden durch Baugrenzen oder Baulinien festgesetzt
- Bauweise (offen oder geschlossen), die Gebäudestellung (Trauf- oder Giebelstellung zur Straße), Anzahl der zulässigen Wohnungen usw.
Über örtliche Bauvorschriften lassen sich gestalterische Regelungen zur Dach-, Fassaden- und Außengestaltung von Gebäuden treffen.
Derzeit bestehen für den Bereich des Stadtgebietes von Merzig ca. 170 Bebauungspläne.
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