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Das Foto zeigt eine Luftaufnahme des Baugebiets auf dem Gipsberg.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan bildet die Rechtsgrundlage für die Baugenehmigung.

Im Bebauungsplan werden grundsätzlich folgende Punkte geregelt:

  • Art der baulichen Nutzung, z.B. Festsetzung als reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet usw.
  • Maß der baulichen Nutzung, z.B. Festsetzung der zulässigen Vollgeschoße oder der zulässigen Gebäudehöhe
  • überbaubare Grundstücksflächen, diese werden durch Baugrenzen oder Baulinien festgesetzt
  • Bauweise (offen oder geschlossen), die Gebäudestellung (Trauf- oder Giebelstellung zur Straße), Anzahl der zulässigen Wohnungen usw.
    Über örtliche Bauvorschriften lassen sich gestalterische Regelungen zur Dach-, Fassaden- und Außengestaltung von Gebäuden treffen.

Derzeit bestehen für den Bereich des Stadtgebietes von Merzig ca. 170 Bebauungspläne.

Weitere Ansichten finden Sie im Geoportal des Landes, zu dem Sie HIER gelangen.

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