Startseite    Leben in Merzig    Friedhöfe    Grabarten
Das Foto zeigt den Friedhof im Stadtteil Büdingen.

Grabarten

Die Frage nach der Grabart

Die Entscheidung für eine Grabart sollte gut und in allen Konsequenzen überlegt werden, da Sie sich für lange Zeit daran binden. Die Sargbestattung gilt als klassische Beisetzungsform. Seit einigen Jahren hat sich aber auch die Feuerbestattung als Bestattungsform etabliert. Sowohl bei der Sarg- als auch bei der Feuerbestattung haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Grabarten.

Das Foto zeigt eine Übersicht der angebotenen Grabarten auf den Friedhöfen der Kreisstadt Merzig.

Die Übersicht der angebotenen Grabarten erhalten Sie HIER als PDF zum Download.

Grabstätten für Sargbestattungen

Reihengrabstätten

Das Reihengrab ist grundsätzlich ein einstelliges Grab mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihengrabstätte die Leiche eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen oder von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 6 Jahren zu bestatten. Ferner ist es möglich, im ersten Jahr der Nutzungszeit bis zu 2 Urnen in einem Reihengrab beizusetzen.

Als Reihengräber in diesem Sinne gelten:

a) Reihengräber für Verstorbene mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm (Sternenkinder auf dem Friedhof Waldstraße)
b) Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
c) Reihengräber für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

 

Rasenreihengrabstätten

Die Sonderform des Rasenreihengrabes ist eine Form der anonymen Sargbestattung, wobei die Grabstätte im Todesfall zur Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrabfeld ohne individuelle Kennzeichnung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) überlassen wird. Die Grabstätte wird nach der Bestattung eingeebnet, eingesät und von der Kreisstadt Merzig gepflegt.

 

Rasenreihengrabstätten mit besonderer Gestaltung

Rasenreihengrabstätten mit besonderer Gestaltung werden auf allen Friedhöfen der Stadt, in denen die räumlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, eingerichtet. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. Das gesamte Rasengrabfeld mit besonderer Gestaltung wird von der Stadt mit Rasen eingesät und gepflegt. Kränze, Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind nur bei Bestattungen bis zur Raseneinsaat des Grabfeldes zugelassen. Nach Anlegen der Rasenfläche ist das Aufstellen von Blumenschmuck, Pflanzschalen usw. nur auf der sogenannten Grundplatte aus Naturstein (70 cm breit, 50 cm lang, Mindeststärke 8 cm) zulässig. Auf der Grundplatte ist es zulässig, eine schrägstehende Namenstafel (40 cm breit, 28 cm hoch, Mindeststärke 6 cm) aufzustellen. Innerhalb einer Ausschlussfrist von zehn Jahren kann hier zusätzlich eine Urne beigegeben werden.

 

Familiengrabstätten / Tiefengrabstätten

Familiengrabstätten sind mehrstellige Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht von 30 Jahren verliehen wird. Bei Tiefengrabstätten sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur 2 Beisetzungen übereinander zulässig. In Familiengrabstätten können je Grabstelle zusätzlich 2 Urnen beigesetzt werden, je Tiefengrabstätte nur insgesamt 2 Urnen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte möglich.

 

Kindergrabstätten

Bei Kindergrabstätten handelt es sich um eine Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall, für die Dauer der Ruhezeit von 12 Jahren, überlassen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an dieser Grabstätte ist nicht möglich.

 

 

Grabstätten für Urnenbestattungen

Urnenreihengrabstätten

Für Urnenreihengrabstätten gelten im Prinzip dieselben Vorgaben wie für die Reihengrabstätten. Mit dem Unterschied, dass in diesem Fall die Asche der Verstorbenen beigesetzt wird und dass in einer Urnenreihengrabstätte innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach der Erstbelegung eine zweite Asche beigegeben werden kann, wenn die verfügungsberechtigte Person ihr Einverständnis erteilt.

 

Urnenreihenrasengrabstätten mit besonderer Gestaltung

In Urnenrasengrabstätten mit besonderer Gestaltung ist es möglich, bis zu zwei Urnen von Angehörigen beizusetzen. Innerhalb einer Ausschlussfrist von zehn Jahren kann hier eine zweite Urne beigegeben werden. Die Nutzungszeit beläuft sich hier auf 25 Jahre, ein Wiedererwerb ist dabei ausgeschlossen. Diese Gräber sind mit einer Grundplatte aus Naturstein (35 cm breit, 25 cm lang, Mindeststärke 8 cm) die erdgleich abschließt, zu versehen. Die Möglichkeit der schrägstehenden Namenstafel ist hier nicht gegeben.

 

Urnenfamiliengrabstätten

Dies sind für Urnenbestattungen bestimmte Familiengrabstätten, bei welchen ebenso auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen werden kann und ein Wiedererwerb auf Antrag für die gesamte Grabstätte möglich ist. In einer Urnenfamiliengrabstätte können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

 

Urnengemeinschaftsgrabstätten

Urnenbaumgrabstätten

Innerhalb des Friedhofes Waldstraße werden Bäume und Baumgruppen als naturnahe Grabstätten für Einzel- und Familienurnengräber ausgewiesen. Die verwendeten Urnen müssen hier aus biologisch abbaubarem, leicht verrottbarem Material bestehen. Die Fläche um die Bäume wird von der Stadt unterhalten. Auf einer von der Stadt gestellten Vorrichtung können die Namen und Daten der Verstorbenen so ausgewiesen werden, dass vorstellbar ist, wo die Urnen beigesetzt wurden. Im Bereich der Urnenbaumgrabstätten ist jeglicher Grabschmuck, Kennzeichnung der Grabstätte usw. nur bis zu einer Frist von 6 Wochen nach der Bestattung zugelassen.

 

Anonyme Urnengrabstätten

Diese Grabstätten sind Aschegrabstätten, die im Todesfall zur Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrabfeld ohne individuelle Kennzeichnung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) überlassen werden.

 

Bestattungswiese

Hierbei handelt es sich um eine Natur-/Wildblumenwiese als eine weitere, naturnahe Bestattungsart in Form von Urnenreihengrabstätten. Die verwendeten Urnen müssen hier ebenso aus biologisch abbaubarem, leicht verrottbarem Material bestehen. Die Regelungen über Grabschmuck sowie zur Pflege der Fläche sind identisch mit den Urnenbaumgrabstätten.

 

Urnengemeinschaftsgrabstätten an historischen Grabsteinen

Bei dieser Form der Urnengrabstätten werden die Urnen der Reihe nach und für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) in einer geschlossenen Anlage beigesetzt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Gestaltung und Pflege erfolgt ausschließlich durch die Kreisstadt Merzig. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt auf einer Namenstafel (in der Nutzungsgebühr enthalten), wobei Form und Ausführung hierbei von der Friedhofsverwaltung vorgegeben werden. Kränze, Blumen und sonstiger Grabschmuck sind nur bis zur einheitlichen Gestaltung der Anlage zugelassen.

 

Urnengemeinschaftsgrabstätten im Urnenhain / Urnengarten

In dieser parkartigen Anlage werden die Urnen, umgeben von der vorhandenen Bepflanzung, in Grabfeldern mit Einzelurnengrabstätten (20 Jahre, nicht verlängerbar) oder Grabfeldern mit Zweier-Urnenfamiliengrabstätten (30 Jahre, Verlängerung auf Antrag möglich) beigesetzt. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt auf einem gemeinsamen „Denkmal“. Kränze, Blumen und sonstiger Grabschmuck sind nur bis zu einer Frist von 6 Wochen nach der Bestattung zugelassen.

 

Urnengemeinschaftsgrabstätten an historischen Grabsteinen in Bestandslücken

Auch diese Art der Urnenbestattung wird dem Namen nach an bzw. in den jeweiligen Bestandlücken, ggf. an verschiedenen Stellen des betreffenden Friedhofes, als Einzelurnengrabstätten (20 Jahre, nicht verlängerbar) oder als Zweier-Urnenfamiliengrabstätten (30 Jahre, Verlängerung auf Antrag möglich) angeboten. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt auf einem gemeinsamen „Denkmal“. Kränze, Blumen und sonstiger Grabschmuck sind nur bis zu einer Frist von 6 Wochen nach der Bestattung zugelassen.

 

Ergänzende Regelungen finden Sie in der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Kreisstadt Merzig (Friedhofssatzung). Klicken Sie HIER, um die Satzung als PDF-Datei zu öffnen.

Ergänzende Regelungen finden Sie ebenfalls in der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreisstadt Merzig (Friedhofsgebührensatzung). Klicken Sie HIER, um die Gebührensatzung als PDF-Datei zu öffnen.

Kontakt
Öffnungszeiten
facebook
Instagram