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Bei dem Foto handelt es sich um ein Stockfoto, das drei strahlende Kinder zeigt.

KiTa-Öffnungszeiten und Beiträge

Öffnungszeiten- und Beitragsmodell in Merziger Kitas

Seit dem 01.08.2022 gilt ein kreisweit einheitlicher Elternbeitrag:

Kinderkrippe

Tagesstätte Mo-Fr 07:00-17:00 Uhr

(1. Kind 230,00 €, 2. Kind 172,50 €, 3. Kind 115,00 €, 4. Kind 57,50 €, ab 5. Kind frei)

 

Kindergarten

Kita bis 10 Stunden Mo-Fr 07:00-17:00 Uhr

(1. Kind 102,00 €, 2. Kind 76,50 €, 3. Kind 51,00 €, 4. 25,50 €, ab 5. Kind frei)

Kita bis 7 Stunden Modell 1: Montag – Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Modell 2: Montag – Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr

sowie Montag – Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr

(1. Kind 71,00 €, 2. Kind 53,25 €, 3. Kind 35,50 €, 4. Kind 17,75 €, ab 5. Kind frei)

 

Ortsrecht

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung zur Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig.

Klicken Sie HIER, um die Gebührensatzung zu öffnen.

 

Geschwisterermäßigung

Seit dem 01. August 2019 gelten für die Staffelung der Elternbeiträge bei Familien mit mehreren Kindern neue Regeln. Berücksichtigt werden alle Kinder einer Familie, für die die Kindergeldberechtigung nachgewiesen wird. Diese Vergünstigung geht deutlich über die von der Kreisstadt Merzig als freiwillige Leistung gewährten Staffelung nach dem Merziger Familienpass hinaus. Deshalb hat der Stadtrat im August 2019 beschlossen, die Beitragsstaffelung für Elternbeiträge aus dem Leistungskatalog des Familienpasses zu streichen.

Wenn Sie mehrere kindergeldberechtigte Kinder haben und in den Genuss der dann deutlich niedrigeren Beiträge (pro Kind sinken die Beiträge ab dem 2. Kind um 25 Prozent) kommen wollen, müssen Sie in ihrer Kita die aktuelle Kindergeldbescheinigung vorlegen. Sie können diese telefonisch unter der Nummer 0800-455530 oder per E-Mail an Familienkasse-Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de bei der zuständigen Familienkasse anfordern.

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können benötigen wir auch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Weitergabe dieser Daten an das zuständige Kreisjugendamt. Die Landkreise erstatten den Trägern die durch Anwendung der Geschwisterermäßigung entstehenden Einnahmenausfälle.
Das Formular für die Einwilligungserklärung können Sie HIER hier öffnen.

 

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