Wertstoffzentrum
Mit der Nutzung des Merziger Wertstoffzentrums tragen Sie als Merziger Bürgerin oder Bürger und als Abfallgebührenzahler dazu bei, die Restabfallmengen in Merzig zu vermindern und die Menge der gesammelten und weiter- oder wiederverwendeten Wertstoffe zu erhöhen. Das entlastet die Verbrennungsanlagen, Ihren Geldbeutel und schont die Umwelt. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten sorgen dafür, dass Sie auch noch am späten Nachmittag oder samstags von diesem Service profitieren können.
Am Wertstoffzentrum werden an einer zentralen Stelle (fast) alle Wertstoffe und Abfälle angenommen. Klassischer Restmüll gehört allerdings nach wie vor in die graue Tonne und wird am Wertstoffzentrum nicht angenommen.
Unabhängig von den Mengenbegrenzungen für die einzelnen Abfallfraktionen, beträgt die maximale Anliefermenge pro Tag und pro an die Abfallentsorgung angeschlossenes Grundstück 5 m³. Möbel müssen vor der Anlieferung zuhause demontiert werden, andernfalls werden diese nicht angenommen.
Einlasszeiten im Merziger Wertstoffzentrum:
- Montag: 12:00 Uhr bis 17:45 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 15:45 Uhr
- Mittwoch: 12:00 Uhr bis 17:45 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:45 Uhr
- Freitag: 12:00 Uhr bis 17:45 Uhr
- Samstag: 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr
Schließung: 15 Minuten nach dem letzten Einlass
Kostenfreie Materialen
- Altkleider, noch tragbar
- Batterien
- Buntmetall
- Elektroaltgeräte
- Energiesparlampen/Neonröhren
- Flaschenglas
- Kabelabfälle
- Korken
- Hartkunststoffe
- Kunststofffolien, sauber
- Metalle
- Papier
- Speiseöl/-fette
Kostenpflichtige Materialien
- Altholz, unbelastet, max. 2 m3 (ausgen: Brennholz, Baumschnitt und -wurzeln)
- Altholz, belastet, max. 1 m³
- Altreifen, max. 12 Stück: ohne Felge 3 €, mit Felge 4 €
- Asbest (0,30 €/kg), max. 1 m³
- Fenster (25 €/Stück), auch zerlegte
- Gummiprodukte
- Leichtverpackungen (0,50 €/60 l Sack), Annahme nur in transparenten Säcken
- Sperrmüll, max. 3 m³
- Styropor, sauber
- sperrige Bauabfälle, max. 1 m³
- lösungsmittelhaltige Farben und Lacke
- Altöl, max. 3 Gebinde und max. insgesamt 20 l
- Sonstige Problemstoffe, jeweils max. 10 l (Klicken Sie HIER, um das Infoblatt zu den Problemstoffen zu öffnen.)
- Bauschutt, max. 5 Eimer à 10 Liter, und 1 Wasch-oder Spülbecken und 1 Toilettenschüssel und 1 Duschtasse*
- Feuerlöscher, max. 2 Stück bis 6 kg-Löscher 10 €, 7-12 kg-Löscher 20 €
* = Entgelt s. unten gesondertes Entgelt
Folgende Materialen werden nicht angenommen
- Restabfall
- Sperrmüll in Säcken oder auf andere Weise verpackt
- Grünschnitt und größere Mengen Bauschutt: hierfür stehen Ihnen die städtische Grünschnittsammelstelle und private Entsorger für Bauschutt zur Verfügung
- Dispersionsfarben (Innen- und Außenbinder, Latexfarben): Diese Farben müssen eingetrocknet oder mit Sägemehl eingedickt über die Graue Tonne entsorgt werden. Leere Farbdosen bzw. –eimer können über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
- Dämmstoffe, wie beispielsweise Glaswolle, Steinwolle usw.
- Toner und Druckerpatronen: Hier bietet der Einzelhandel ein Rücknahmesystem an.
Nutzungsentgelt
Abgabe von kostenpflichtigen Haushaltsgegenständen:
- PKW, Handwagen oder ähnliches: 4 €
- Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, oder Kastenwagen: 7 €
- Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kleintransporter oder Pritschenwagen: 10 €
Sind Zugfahrzeug und Anhänger beladen, erfolgt die Erhebung des Nutzungsentgeltes in Höhe der Summe der Transportmittel.
Abgabe von kostenpflichtigen Bauabfällen und Schadstoffen:
- PKW, Handwagen oder ähnliches: 7 €
- Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, oder Kastenwagen: 10 €
- Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kleintransporter oder Pritschenwagen: 15 €
Sind Zugfahrzeug und Anhänger beladen, erfolgt die Erhebung des Nutzungsentgeltes in Höhe der Summe der Transportmittel
* Gesondertes Entgelt wird erhoben für die Abgabe von:
- Reifen: 3 €/ Stück ohne Felge; 4 €/ Stück mit Felge
- Fenster: 25 €/ Stück
- asbestzementgebundene Abfälle: 0,30 €/kg
- Leichtverkaufsverpackung 0,50 €/ Sack (Abgabe nur in transparenten Säcken)
- Bauschutt
- maximal 5 Eimer à 10 Liter: 0,50 € pro angefangenem 10 Liter-Eimer; und
- 1 Wasch- oder Spülbecken: 3 €; und
- 1 Toilettenschüssel: 3 €; und
- 1 Duschtasse: 4 €
Bitte sortieren Sie vor Anlieferung Ihre Abfälle und Wertstoffe nach Materialien getrennt. Das erleichtert Ihnen das Sortieren in die entsprechenden Container. Möbel müssen vor der Anlieferung zuhause demontiert werden, andernfalls werden diese nicht angenommen.
Sperrmüll: Sperrmüll in Säcken oder auf andere Weise verpackt wird nicht angenommen.
Wer kann das Merziger Wertstoffzentrum nutzen?
Im Vergleich mit anderen Wertstoffhöfen oder -zentren im Saarland bietet das Merziger Wertstoffzentrum einen umfangreicheren Service und günstige Abgabekonditionen. Daher ist es folgerichtig, dass nur diejenigen das Wertstoffzentrum nutzen dürfen, die mit ihren Abfallgebühren zur Finanzierung beitragen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn Sie von Mitarbeitern des Wertstoffzentrums bei der Annahme um die Vorlage Ihres Personalausweises gebeten werden.
Nutzungsberechtigt ist folgender Personenkreis, sofern die genannten an die Abfallentsorgung der Kreisstadt Merzig angeschlossen sind und für das Objekt, von dem die Materialien stammen, Abfallgebühren entrichtet werden:
- Alle Einwohner des Stadtgebietes
- Grundbesitzer im Merziger Stadtgebiet
- Gewerbetreibende im Merziger Stadtgebiet
- Behörden und Vereine im Merziger Stadtgebiet
Gewerbetreibende dürfen ausschließlich Papier, Pappe, Kartonage und Elektrogeräte anliefern. Es werden nur solche Elektrogeräte angenommen, die hinsichtlich Beschaffenheit und Menge mit den üblicherweise in einem privaten Haushalt anfallenden Geräte vergleichbar sind. Führen Gewerbetreibende Wohnungsauflösungen oder Entrümpelungen durch, dürfen die dabei anfallenden Materialen nicht abgegeben werden.
Problemstoffe
Schadstoffhaltige Abfälle, wie z. B. Chemikalien, fallen in allen Haushalten an. Da diese Problemabfälle aufgrund ihrer Zusammensetzung für Mensch und Umwelt gefährlich sein können, dürfen sie nicht über die Graue Tonne entsorgt werden. Zur sicheren, umweltschonenden und fachgerechten Sammlung dieser Stoffe wurde im Wertstoffzentrum eine Annahmestelle eingerichtet. Hier können alle privaten Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass alle flüssigen und pulverförmigen Stoffe in festen und dicht verschlossenen Behältnissen angeliefert werden müssen. Offene und beschädigte Anlieferungen dürfen nicht angenommen werden.
Was gehört zu den privaten Sonderabfällen?
Diese Stoffe gehören dazu: z. B. Abbeizer, Abflussreiniger, Ablauger, Aceton, Akkus, Altöl, Backofenreiniger, Batterien, Beizmittel, Bleichmittel, Bohnerwachs, Bremsflüssigkeit, Chemikalien (fest und flüssig), Chloroform, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Entfroster, Entkalker, Farben und Lacke (keine Dispersionsfarben und Binder auf wasserlöslicher Basis), Fleckentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Hydrauliköl, Imprägniermittel, Klebstoffe, Knopfzellen, Laborchemikalien, Laugen, Lösemittel, Nagellackentferner, Pflanzenschutzmittel, Rostschutzmittel, Rostumwandler, Salmiak, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmelbekämpfungsmittel, Spraydosen (mit Inhaltsresten), Terpentin, Thermometer (quecksilberhaltig), Unterbodenschutzmittel, Verdünner, WC-Reiniger, Zementfarbe
Diese Stoffe gehören nicht zu den privaten Sonderabfällen:
- Asbestprodukte (kostenpflichtige Annahme im Wertstoffzentrum).
Im Wertstoffzentrum Merzig können jedoch nur kleinteilige asbesthaltige Produkte angenommen werden. Diese sind in den vorgeschriebenen Verpackungen (BigBags) anzuliefern. Die BigBags erhalten Sie zum Preis von je 18,00 € im Wertstoffzentrum. Eine Entsorgung von Eternitplatten oder sonstigen größeren asbesthaltigen Produkten ist nicht über das Wertstoffzentrum möglich. Hier wenden Sie sich bitte an ein privates Entsorgungsunternehmen. Im Vorfeld der Anlieferung können dort in der Regel auch die entsprechenden BigBags kostenpflichtig erworben werden.
Bitte beachten Sie:
Asbestfasern können zu schweren Gesundheitsschädigungen führen. Bitte berücksichtigen Sie daher die weiteren wichtigen Hinweise auf dem ausführlichen Infoblatt dazu, dass Sie durch HIER-Klicken öffnen können.
- Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen hilft Ihnen unser Info-Blatt weiter. Klicken Sie HIER, um das Info-Blatt zu Nachtspeicheröfen zu öffnen.
- Munition, radioaktive Stoffe, Sprengstoffe, Spritzen/Kanülen.
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (diese können kostenlos an der Annahmestelle für Elektro-, und Elektronikschrott im Wertstoffzentrum abgegeben werden).
- Dispersionsfarben (Innen- und Außenbinder, Latexfarben) und ausgetrocknete Farben:
Diese Farben müssen eingetrocknet oder mit Sägemehl eingedickt über die Graue Tonne entsorgt werden. Leere Farbdosen bzw. –eimer können über die gelbe Tonne entsorgt werden. - Motoren- und Getriebeöl:
Händler sind zur Rücknahme von Altöl verpflichtet, deshalb kann es gegen Vorlage der Einkaufsquittung zurückgebracht werden. Die Kosten für die Entsorgung des Altöls sind im Kaufpreis bereits enthalten. Altöle werden als zusätzlicher Service auch im Wertstoffzentrum angenommen.
Elektrogeräte
Das Wichtigste zum Elektrogerätegesetz (ElektroG) in Kürze:
- Elektrogeräte dürfen nicht über Restmülltonnen oder andere Müllbehältnisse entsorgt werden!
- Das Wertstoffzentrum nimmt alle Elektroaltgeräte sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aus privaten Haushalten kostenlos an.
- Alle Einwohner der Kreisstadt Merzig sind verpflichtet, ihre Elektroaltgeräte am Merziger Wertstoffzentrum abzugeben.
- Der Handel mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ist ebenfalls verpflichtet, Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen.
- bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, und
- Altgeräte, mit Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter.
- Private Entsorgungsfirmen, Schrott- und Altmetallhändler dürfen keine Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten annehmen.
- Für Elektroaltgeräte aus gewerblicher Nutzung sind die Hersteller verpflichtet eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anzubieten, sofern das Gerät als Neugerät nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurde. Bei gewerblich genutzten Geräten die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer zur Entsorgung verpflichtet.
Tauschbörse
Viele Konsumgüter werden nur für kurze Zeit genutzt. Schnell werden sie uninteressant und durch neue ersetzt. Die alten, aber oft noch völlig intakten Gegenstände landen im Abfall. Diese Gegenstände können Sie bei der Tauschbörse im Wertstoffzentrum abgeben oder interessante Stücke mitnehmen. Dieser Service ist kostenfrei und trägt den Gedanken Rechnung, Abfälle zu vermeiden oder sie einer sinnvollen Weiterverwendung zuzuführen.
Stellen Sie bitte nur saubere, intakte und noch brauchbare Gegenstände in die Tauschbörse!
Standort und Anfahrt