
Schmutzwassergebühren
Die Schmutzwassergebühren fallen grundstückbezogen überall dort an wo Schmutzwasser direkt oder indirekt der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird. Sie berechnen sich im Regelfall nach der verbrauchten Frischwassermenge, die über Ihren Wasserzähler der Stadtwerke Merzig GmbH ermittelt wird. Dieser Verbrauch stellt gleichzeitig die Berechnungsgröße des eingeleiteten Schmutzwassers dar. Die Schmutzwassergebühr wird mit der Jahresabrechnung der Stadtwerke Merzig GmbH, festgesetzt, die gleichzeitig auch einen Gebührenbescheid des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Kreisstadt Merzig darstellt.
Schmutzwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, können auf Antrag zurückerstattet werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Nachweispflicht beim Antragsteller liegt und Anträge bis spätestens 31.03. des Folgejahres zu stellen sind.
Bei einmaligen Vorgängen (z. B. Rohrbrüche) ist eine Erstattung über den normalen „Haus-“Wasserzähler möglich. Bei wiederkehrenden Vorgängen ist der Nachweis über besondere Wasserzähler (z. B. Standrohr) zu erbringen. Ferner besteht auch die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler zu installieren, bei dem die Schmutzwassergebühr gänzlich entfällt.