
Niederschlagswassergebühren
Seit dem 01.01.2013 erhebt die Kreisstadt Merzig Niederschlagswassergebühren. Diese werden pro m² versiegelte Fläche erhoben. Gebührenrelevant sind hierbei nur Flächen, die in die öffentliche Kanalisation entwässern oder eingeleitet werden. Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück, Teilentsiegelungen oder die Nutzung von Zisternen können ggfs. zu einer Ermäßigung der Niederschlagswassergebühren führen.