Restabfall
Seit 2011 wird der Restabfall in der Kreisstadt Merzig verwogen. Dadurch konnte innerhalb von nur 2 Jahren die Restabfallmenge in Merzig halbiert und viele Materialien der weiteren Verwertung zugeführt werden.
Die Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen gehört zwar zu den Zielsetzungen der Merziger Abfallentsorgung, dennoch fällt in jedem Haushalt Restabfall an. Zu den Restabfällen gehört alles, was nicht in der Biotonne, in der Gelben Tonne, im Glas- oder Papiercontainer, als Sperrmüll, oder am Merziger Wertstoffzentrum entsorgt werden kann.
Zum Restabfall gehören beispielsweise: Asche, Audio-Kassetten, Einweggeschirr, Fotos, Frischhaltefolie, Glühbirnen, Hygieneartikel, Kehricht, Kugelschreiber, Staubsaugerbeutel, Video-Kassetten, Windeln, Zahnbürsten und Zigarettenkippen.
Sollte die Restabfalltonne gelegentlich überlastet sein, gibt es die Möglichkeit, am Abfuhrtag einen oder mehrere Abfallsäcke neben die Tonne zu stellen. Abfallsäcke sind bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro, oder am Wertstoffzentrum erhältlich. Im Preis von 6,00 € pro Abfallsack sind die Kosten für Abfuhr und Entsorgung bereits enthalten.
Ihr Ansprechpartner für die An- und Abmeldung von Abfallgefäßen ist der Fachbereich „Finanzmagement/Steuern“, Tel.: 06861-85 279 oder E-Mail: abgaben@merzig.de.
Für die Aufstellung oder Veränderung eines Gefäßes wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Bei Abmeldungen, Änderungen der Entleerungshäufigkeit (bei Großcontainern) oder Ummeldungen bei Wechsel des Grundstückseigentümers beträgt die Gebühr 7,50 € pro Abfallgefäß.
Abfallgebühren ab 2024
Das Gebührensystem beinhaltet neben einer mengenbezogenen Abfallgebühr (Restabfallverwiegung) u.a. auch den Betrieb des Wertstoffzentrums, an dem viele Stoffe angenommen werden. Mit diesem Gebührensystem lohnt sich das Sortieren doppelt. Es profitieren sowohl die Umwelt als auch Ihr Geldbeutel. Die Grundgebühr (fixe Kosten) und die Mindestgewichtsgebühr werden zusammengefasst und in Form der Sockelgebühr erhoben. Die Sockelgebühr stellt den Mindestbetrag dar, der für die jeweilige Gefäßgröße zu zahlen ist. Die Gebühr pro Kilogramm Restabfall beträgt 0,38 €.
120-Liter-Restabfalltonne
Sockelgebühr pro Jahr bei regelmäßiger Leerung 70,42 € (Grundgebühr 50,28 € + Mindestgewichtsgebühr 20,14 €)
240-Liter-Restabfalltonne
Sockelgebühr pro Jahr bei regelmäßiger Leerung 125,58 € (Grundgebühr 62,88 € + Mindestgewichtsgebühr 62,70 €)
770-Liter-Container, 14-tägliche Leerung
Sockelgebühr pro Jahr bei regelmäßiger Leerung (14-tägig) 533,70 € (Grundgebühr 220,20 € + Mindestgewichtsgebühr 313,50 €)
770-Liter-Container, wöchentliche Leerung
Sockelgebühr pro Jahr bei wöchentlich einmaliger Leerung 859,74 € (Grundgebühr 220,20 € + Mindestgewichtsgebühr 639,54 €)
1.100-Liter-Container, 14-tägliche Leerung
Sockelgebühr pro Jahr bei regelmäßiger Leerung (14-tägig) 765,96 € (Grundgebühr 314,52 € + Mindestgewichtsgebühr 451,44 €)
1.100-Liter-Container, wöchentliche Leerung
Sockelgebühr pro Jahr bei wöchentlich einmaliger Leerung 1.229,94 € (Grundgebühr 314,52 € + Mindestgewichtsgebühr 915,42 €)
1.100-Liter-Container, zweimalige wöchentliche Leerung
Sockelgebühr pro Jahr bei wöchentlich zweimaliger Leerung 2.145,36 € (Grundgebühr 314,52 € + Mindestgewichtsgebühr 1.830,84 €)