Startseite    Informationen zur aktuellen Situation

Informationen zur aktuellen Situation

Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zur aktuellen Corona-Situation für Sie zusammengestellt.

 

Aktuelle Regelungen

HIER finden Sie die aktuelle Rechtsverordnung sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

 

Aktuelle Fallzahlen:

Die aktuellen Corona-Fallzahlen im Landkreis Merzig-Wadern finden Sie im Dashboard des Robert-Koch-Instituts. Um zu den Zahlen auf der Seite der RKI zu gelangen, klicken Sie HIER. Dort können Sie den Landkreis Merzig-Wadern für die entsprechende Übersicht auswählen.

 

Quarantänebescheinigungen

Quarantänebescheinigungen ab sofort nur noch auf Antrag:

Ab sofort müssen sich nur noch Personen in Quarantäne begeben, die mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Die Quarantäne endet wie bislang spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Vorzeitig kann die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen ab der positiven Testung enden. Hierfür dürfen in den letzten 48 Stunden vor der Beendigung der Quarantäne keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorgelegen haben (der Tag der Testung wird mitgerechnet).

Eine negative Testung ist zur Beendigung der Quarantäne grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Lediglich Beschäftigte im medizinischen Bereich sowie Pflegeeinrichtungen dürfen ihre Arbeit ungeachtet ihres Immunitätsstatus erst nach negativer Testung wieder aufnehmen.

Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Quarantänebescheinigungen künftig die tatsächliche Dauer ausweisen. Vor diesem Hintergrund können diese Bescheinigungen nicht mehr automatisch erstellt werden, sondern nur noch auf Antrag beim Ordnungsamt.

Zur erleichterten Antragstellung haben wir auf der städtischen Internetseite ein elektronisches Formular bereitgestellt, in dem alle erforderlichen Angaben abgefragt und automatisch übermittelt werden. Die Antragstellung kann aber auch über den Postweg (Ordnungsamt der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig) gestellt werden.

Hinweis: Es handelt sich bei einer Kommunikation per E-Mail um eine nicht vollständig verschlüsselte Übertragungsmöglichkeit. Mit Angabe und Nutzung einer E-Mailadresse erklären Sie sich damit einverstanden, Ihre Daten bzw. die Bescheinigung auf diese Weise zu übermitteln. Sie nehmen damit das Risiko des Verlustes der Vertraulichkeit Ihrer übermittelten Daten auf sich. Als sichere Alternative steht Ihnen die postalische Kommunikation und Übermittlung zur Verfügung.

Hier können Sie Ihren Antrag auf eine Quarantänebescheinigung stellen:












    JaNein


    Bitte füllen Sie alle mit Stern(*) gekennzeichneten Felder aus.

    Datenschutzhinweisblatt Corona-Bescheinigung

     

    Kontakt
    Öffnungszeiten
    facebook
    Instagram